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IDJM Radolfzell
30 September, 2016 - 3 Oktober, 2016
Die Regatta ist für Boote der Klasse 29er offen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Es dürfen nur Segler/ Seglerinnen der Jahrgänge 1997 und jünger teilnehmen.
Die Teilnehmenden müssen Mitglied der 29er Klassenvereinigung sein.
Meldeberechtigt sind:
Nur deutsche Seglerinnen/Segler:
Segler/Seglerinnen die in der deutschen Aktuellen Rangliste der Klasse mit mindestens 25 Ranglistenpunkten aus mindestens 9 Ranglistenwertungen geführt werden. Die Qualifikation ist im Jugendseglerpass zu dokumentieren und auf Verlangen nachzuweisen.
Segler/Seglerinnen, die Deutsche(r) Jugendmeister(in) des Vorjahres sind (Gesamtwertung).Steuerleute, die in der Aktuellen Rangliste der Klasse als Vorschoter mit mindestens 50 Ranglistenpunkten aus mindestens 9 Ranglistenwertungen geführt werden.Seglerinnen und Segler, die die Teilnahme an einer mindestens zweitägigen Regatta und an einem mindestens fünftägigen (Umsteiger)training der Klassenvereinigung schriftlich nachweisen.
Nur ausländische Segler/Seglerinnen:
Segler/Seglerinnen anderer nationaler Verbände in der Reihenfolge des Datums ihrer Anmeldung
Folgende Beschränkungen bzgl. der Anzahl der Boote gelten:
64 deutsche und 16 ausländische Boote (maximal 80 Boote)
Ist bei Meldeschluss das Kontingent für die ausländischen Boote nicht ausgeschöpft, können weitere deutsche Boote zugelassen werden, die die Teilnahmeberechtigung gemäß Absatz 3.2.1 der Ausschreibung erfüllen. Ist bei Meldeschluss das Kontingent für die deutschen Boote nicht ausgeschöpft, können weitere ausländische Boote zugelassen werden.
In Ergänzung zu WR 46 muss der Schiffsführer entweder einen gültigen Führerschein des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des zuständigen Bundesministeriums ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes, sofern ein solcher existiert. |
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